Satzung der Marinesingers Rheinstetten 1993 aus dem Jahre 2014

Veröffentlicht am 24.09.2019

PRÄAMPEL:

Seit der Gründung im Jahre 1993 ist der Chor der Marinesingers stetig gewachsen. Diese Wachstumsentwicklung führt jetzt zu der Überlegung, dem nicht eingetragenen Verein eine angemessene Satzung zu geben. Sie gliedert sich in folgende Punkte:

NAMENSGEBUNG

Der Chor führt den Namen "MARINESINGERS-RHEINSTETTEN 1993 "

ZWECK UND ZIEL DER GRÜNDUNG

Die Gründungsmitglieder haben sich zusammengefunden, um maritimes Liedgut zu singen, Freude am Gesang zu haben und vor allem um Kontakt und Kameradschaft zu pflegen. Hierzu findet turnusmäßig 14-tägig eine Singstunde in unserem Vereinsheim beim SCN Neuburgweier statt. Auf Anfragen und Einladungen singen wir gerne in unserer Region bei passenden Veranstaltungen.

MITGLIEDSCHAFT

Berechtigt zur Chormitgliedschaft sind alle Personen, die Freude am Singen und am geselligen Leben der Chorgemeinschaft haben. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern ist möglich nach einem Gespräch mit dem Vorstand und dem Chorleiter. Das künftige Mitglied verpflichtet sich, entsprechend seiner Möglichkeiten regelmäßig an den Singstunden und sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen.

Sänger aus befreundeten Shantychören wollen wir aus verschiedenen Gründen nicht aufnehmen.

Das Vorstandsgremium ist berechtigt, Persönlichkeiten, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen, die sich um den Chor besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder genießen die gleichen Rechte, wie alle anderen Mitglieder. Auf Wunsch besteht für Interessenten und Interessentinnen, die Möglichkeit, die passive Mitgliedschaft zu erwerben.

ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Jedes Mitglied kann ohne Begründung seinen Austritt erklären. Ab diesem Zeitpunkt sind eventuell vorhandene Plaketten und Abzeichen, sowie die Schulterklappen und das Liederbuch die die Zugehörigkeit zu den Marinesingers bescheinigen, zurückzugeben oder zu entfernen.

Mit Ablauf der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Ansprüche an Vermögen und Einrichtungen des Chores der Marinesingers.

Schwerwiegende Verstöße gegen Grundsätze und Verhaltensnormen des Chores bedingen einen sofortigen Ausschluss. In diesem Fall erlöschen aber nicht eventuelle Ansprüche des Chores an das ausgetretene Mitglied.

ORGANE DER MARINESINGERS

- DIE ORGANE SIND:

- Der Vorstand. Er besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Kassier als Zweiten Vorstand. Die vom Kassier einmal jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben-Rechnungen werden vom amtierenden Vorstand auf Richtigkeit geprüft.

Bei einer künftigen Neuwahl des ersten und zweiten Vorstandes wird festgelegt, dass diese von den anwesenden Mitgliedern in geheimer Wahl zu erfolgen hat und der Vorstandskandidat Rheinstettener Bürger sein muss. Maßgeblich für diese Festlegung ist eine historische Überlegung. Die damalige Chorgründung erfolgte ausschließlich von Rheinstettener Initiatoren.

- DIE VERSAMMLUNG:

Der Antrag zur Einberufung kann unter Angaben von Gründen von jedem Chormitglied gestellt werden, um in der Versammlung ggf. Kritik oder auch konstruktive Vorschläge vorzutragen. Der Vorstand entscheidet dann über die Einberufung.

AUFLÖSUNG DES CHORES

Wenn die Zahl der aktiven Sänger unter 10 sinkt, hat sich der Chor automatisch aufgelöst.

Das bei der Auflösung eventuell vorhandene Vermögen ist nach Tilgung aller Verbindlichkeiten für eine angemessene Schluss-Party zu verwenden.




Rheinstetten, im Jahre 2014

Der Vorstand
Berno Rihm

Der Kassier
Friedrich Bauer